Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mietvertrag
Der Mietvertrag wird zwischen dem Vermieter und dem Mieter für die Dauer der vereinbarten Mietzeit abgeschlossen und umfasst ein Ferienhaus mit Zubehör sowie die im Angebot und Preisliste zugrunde liegenden Leistungsbeschreibung.
Der Mietvertrag erstreckt sich auf die jeweils im Mietvertrag angegebenen volljährigen Personen. Mit der Unterschrift erklärt der Anmelder, dass er für die aufgeführten Teilnehmer vertretungsberechtigt ist. Alle aufgeführten Personen haften als Mietergemeinschaft für die Erfüllung des Vertrages. Der festgesetzte Mietbetrag schließt, wenn in der Preisliste nichts anderes bestimmt, die Kosten für Energie ein. Ansonsten sind die Energiekosten vorab, mit der entsprechenden Anzahlung zu vergüten. Das Mietverhältnis beginnt um 15.00 Uhr und endet um 10.00 Uhr. Bei verfrühter Ankunft und Übernahme können keine Ansprüche für z.B. Reinigung gestellt werden.

Zahlung
Bei Abschluss des Mietvertrages wird die Mietvorauszahlung in Höhe von 20 % des Mietpreises fällig. Die Mietvorauszahlung ist spätestens 14 Tage nach Erhalt der Vertragsbestätigung zu entrichten. Die Restmiete muss spätestens zwei Wochen vor Reiseantritt auf unser Konto eingegangen sein.
Wurde die Restmiete nicht rechtzeitig überwiesen, wird nach einmaliger Mahnung das Ferienhaus anderweitig vermietet. Der Mieter wird jedoch von seiner Haftung, wegen Rücktritts nicht befreit. Der Mieter ist für das Ferienhaus verantwortlich und verpflichtet sich zur pfleglichen Behandlung des übernommenen Inventars und es nur im Rahmen des vertraglich vereinbarten zu nutzen. Entstandene Schäden sind zu ersetzten. Die im Mietvertrag angegebene Personenzahl darf nicht ohne vorherige Absprache überschritten werden, ansonsten wird der Mietvertrag sofort hinfällig. Der gesamte Mietbetrag wird nicht zurück erstattet. Campingwagen und Wohnzelte dürfen auf dem Grundstück nicht aufgestellt werden. Es dürfen keine Einrichtungsgegenstände, außer die für den Gartenbereich vorgesehenen Gartenmöbel mit in den Außenbereich genommen werden. Haustiere dürfen nur mit Zustimmung des Vermieters gehalten werden. Der Mieter ist verpflichtet unverzüglich evtl. Schäden dem Vermieter zu melden. Eine spätere Meldung gibt dem Vermieter das Recht, auch Folgeschäden geltend zu machen, die der Vermieter dadurch erleidet, dass der Nachfolgemieter aufgrund entstandenen Schadens Ansprüche auf Minderung oder Schadenersatz geltend macht. Nach Beendigung der Mietzeit ist das Mietobjekt aufgeräumt und im besenreinen, einwandfreien Zustand zu verlassen Übernommene Hausschlüssel sind wieder dort abzugeben / zu hinterlegen wo diese empfangen wurden.

Gewährleistungen
Eventuelle Reklamationen müssen sofort oder binnen 24 Stunden nach Feststellung des Mangels vom Ferienort aus geltend gemacht werden. Der Mieter kann Abhilfe verlangen, muss aber dem Vermieter eine angemessene Frist zur Mangelbeseitigung Gewähren. Erfolgt die Mangelbeseitigung nicht in angemessener Frist, hat der Mieter ein Anrecht auf Mietpreisänderung. Telefonische Beanstandungen müssen unverzüglich schriftlich nachgereicht werden. Spätere Beanstandungen werden vom Vermieter nicht anerkannt und berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen. Der Mieter ist verpflichtet, die während der Mietzeit schriftlich festgehaltene Minderungsansprüche oder Schadenersatzansprüchen binnen 4 Wochen nach Beendigung des Mietverhältnisses geltend zu machen. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für das vom Mieter eingebrachte Gut.
Gegen das Auftreten von Insekten, Wespen, Ohrenkneifern, Ameisen u. s. w. kann keine Gewähr übernommen werden. Der Vermieter sorgt dafür, dass sofortige Abhilfe im Rahmen des Möglichen geschaffen wird.

Rücktritt
Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Erfolgt die Rücktrittserklärung bis zum 60.Tag vor Mietbeginn, ist eine einmalige Bearbeitungspauschale von 20% des Gesamtmietbetrages mindestens aber 100,-Euro vom Mieter zu zahlen. Die Rücktrittgebühr verfällt. Erfolgt der Rücktritt zwischen dem 60. und 45. Tag vor Mietbeginn, hat der Mieter 45 % des Gesamtbetrages zu zahlen. Die Rücktrittsgebühr verfällt. Erfolgt der Rücktritt zwischen dem 44. und 1. Tag vor Mietbeginn, ist der gesamte Mietbetrag zu zahlen. Der Mieter ist in jedem Fall berechtigt bis zum 15. Tag vor Mietbeginn geeignete Ersatzmieter zu stellen, die die Rechte und Pflichten des Mietvertrages übernehmen. Die geleisteten Vorauszahlungen sind zwischen Mieter und Ersatzmieter abzurechnen. Dies muss spätestens bis zum 16. Tag vor Mietbeginn vom Vermieter Schriftlich bestätigt werden. Sollt der Vermieter in der Zwischenzeit eine Neuvermietung des abgemeldeten Mietobjektes vorgenommen haben, wird der erzielte Mietpreis abzüglich 30% als Minderung der o.g. Verpflichtung überwiesen. Kann das Mietverhältnis aus Krankheitsgründen nicht angetreten werden, wird wie beim Rücktritt verfahren, daher unbedingt eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. Der Vermieter kann, wenn durch höhere Gewalt bedingt, im Krieg-, Streik- und ähnlichen Fällen das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung kündigen. Ersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.

Schlüsselbedingungen u. Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Parteien ist Flensburg. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Gültigkeit der übrigen Regeln unberührt. Der Mietvertrag wird rechtswirksam, wenn dieser von beiden Teilen unterschrieben ist, beim Vermieter vorliegt und die Anzahlung geleistet u. eingegangen ist.

 

 

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© Arnold Müller